AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krawall&Krone GmbH
§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Krawall&Krone GmbH (nachfolgend "Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Content Marketing, einschließlich:
- Konzeption und Strategieentwicklung
- Fotografie (Business-, Event-, Image-, Fashion- und Lifestyle-Fotografie)
- Videoproduktion (Imagefilme, Recruitingfilme, Eventdokumentationen)
- Performance Marketing (Social Media Advertising, Google Ads)
- Social Media Management und Strategie
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
§2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags zustande.
2.3 Bei Rahmenverträgen wird der konkrete Leistungsumfang in separaten Projektplänen oder Leistungsbeschreibungen definiert.
§3 Mitwirkungspflichten
3.1 Auftraggeber und Agentur verpflichten sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit. Beide Parteien benennen feste Ansprechpartner sowie deren Stellvertreter für Urlaubs- und Krankheitsfälle.
3.2 Die Reaktionszeit auf Anfragen darf maximal 48 Stunden betragen, gerechnet ab Zugang der Anfrage während der üblichen Geschäftszeiten.
3.3 Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
§4 Abnahmeprozess
4.1 Die Agentur legt dem Auftraggeber die erstellten Assets zur Abnahme vor.
4.2 Der Auftraggeber hat innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage der Assets schriftlich Feedback zu geben oder die Assets abzunehmen.
4.3 Nach Erhalt des Feedbacks erfolgt eine Korrekturschleife. Weitere Korrekturschleifen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.4 Die Assets gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der 7-Werktage-Frist Feedback gibt oder die Abnahme erklärt.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es stehen folgende Vergütungsmodelle zur Verfügung: a) Monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand b) Dreistufiges Zahlungsmodell:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Produktionsbeginn
- 1/3 bei Projektabschluss c) Flexible Projektbudgets mit transparenter Abrechnung
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Rahmenverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich, sofern nicht anders vereinbart.
§6 Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen.
6.2 Bei besonders sensiblen Projekten wird eine separate Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen.
6.3 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§7 Nutzungsrechte
7.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
7.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich nur auf die vertraglich vereinbarten Nutzungsarten und -zwecke.
7.3 Die Agentur behält das Recht, die erstellten Werke als Referenz zu nutzen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Agentur führt alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung allgemein anerkannter fachlicher Standards durch.
8.2 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu rügen und von der Agentur innerhalb angemessener Frist zu beheben.
8.3 Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
8.4 Die Agentur übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter Zielwerte oder Kennzahlen (z.B. Reichweite, Conversion Rates, Engagement Rates oder sonstige Performance-KPIs). Alle diesbezüglichen Angaben sind als unverbindliche Orientierungswerte zu verstehen.
8.5 Die Agentur haftet nicht für Schäden oder negative Auswirkungen, die durch eigenständige Eingriffe oder Änderungen des Auftraggebers an den von der Agentur erbrachten Dienstleistungen entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Eigenständige Änderungen an Content oder Kampagnen
- Selbstständige Anpassungen an Marketing-Maßnahmen
- Eigenmächtige Eingriffe in optimierte Prozesse oder Strukturen
§9 Kündigung und Laufzeit
9.1 Rahmenverträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2025